Überbrückungshilfe III für Fitness-Unternehmen

Mit dem Förderprogramm (Überbrückungshilfe III) der Bundesregierung haben Fitnessstudios, EMS-Studios, Yoga-Studios, Kampfsportschulen u.a. die Möglichkeit, Kosten zur Instandhaltung und Wartung von Anlagevermögen und Vermögensgegenständen zu erhalten.

Dadurch bist du bestens auf die Wiedereröffnung vorbereitet und kannst dich in Zukunft krisensicherer aufstellen.

Was ist bei dem Förderprogramm zu beachten?

  • Der Förderungszeitraum inkl. erbrachter Leistung ist begrenzt bis einschließlich Juni 2021
  • Frist der Beantragung läuft im August 2021 aus
  • Danach ist die Förderung ausgeschlossen
  • Der Antrag ist über Deinen Steuerberater einzureichen
  • Die Rechnung muss bis Juni erfolgt sein
  • Der Antrag kann nur einmalig gestellt werden, also stelle sicher, dass alle Deine Geräte funktionieren.

Die Mitarbeiter von BB-Fitness beraten Dich persönlich und erstellen ein Förder-Konzept für Deinen Club.

Die jahrelange Erfahrung im Fitness-Bereich machen BB-Fitness zum idealen Partner für Ihren Geräte-Check.